Hafenordnung
des Sport-Boot-Clubs
Lohr am Main
vom 23.02.1991
Damit auch Ihr Aufenthalt bei uns ein voller Erfolg
wird, haben wir hier noch ein paar
Fahren Sie bitte im Hafen nur im Schrittempo und vermeiden Sie Wellenschlag und unnötige Lärmbelästigung. Bitte vertäuen Sie Ihr Boot sicher und nur an dem Ihnen zugewiesenen Liegeplatz. Die Steganlagen sowie die sonstigen Einrichtungen des Sportboothafens sind schonend zu behandeln. Evtl. Schäden sind dem Hafenmeister oder ggf. einem Clubbeauftragten unverzüglich zu melden. Ablassen von Abwasser, Benutzung der Seetoiletten sowie das Einbringen von Fremdstoffen ist nicht gestattet. Boote dürfen nicht mit Trinkwasser gewaschen werden. Abfälle bitte nur in die bereitstehenden, entsprechend gekennzeichneten Mülltonnen werfen. Aus Sicherheitsgründen ist das Betanken sowie Schwimmen und Baden im Hafen nicht gestattet. Bitte halten Sie die Ruhezeiten von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr ein und führen Sie Hunde an der Leine. Die Wasserentnahme für Trinkwasser ist möglich, Stromanschluß kann auf Wunsch hergestellt werden. Den Anweisungen des Hafenmeisters oder eines Clubbeauftragten ist unbedingt Folge zuleisten. Sie haften ohne Einschränkungen für von Ihnen, Ihren Besatzungsmitgliedern oder von Ihrem Boot verursachten Schäden am Clubeigentum oder an anderen Booten. Der Sport-Boot-Club Lohr stellt lediglich die Wasserfläche und den Zugang mietweise zur Verfügung. Er verwahrt nicht das Boot oder sonstige Gegenstände.Eine Haftung des SBC-Lohr für Beschädigungen oder Verlust des Eigentums des Mieters ist daher ausgeschlossen. Für Ihren Aufenthalt bei uns wünschen wir Ihnen jetzt schon erholsame Tage.... Haben Sie Anregungen oder Verbesserungsvorschläge? Schicken Sie uns eine E-Mail ! |
Ansprechpartner:
1.Vorsitzender Peter Wolf Tel.: 09352/89880 oder Mobil: 0171/7127113 e-mail: peter-eugen.wolf@dvag.de |